Donnerstag, 21. April 2022

Wahlempfehlungen und Parolen für 15. Mai 2022

Abstimmungen und Wahlen – Parolen der Grünliberalen Partei

Gemeinderat

Denis Faoro, 1983, Arzt, General Wille Strasse 10, (neu) GLP

Rechnungsprüfungskommission

Mathias Ehrismann, 1982, Ingenieur Machinenbau, Im Dörfli 10, (neu) GLP

Bürgerrechtsbehörde

Daniel Kälin, 1982, Head of Sustainability Operations, General Wille Str. 340, (neu) GLP

Kantonale Vorlagen

– JA zum Klimaschutzartikel
– JA zum Stimm- und Wahlrechtsalter 16
– JA zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz
– Stimmfreigabe zur kantonalen Elternzeit

Eidgenössische Vorlagen

– JA zum Filmgesetz («Lex Netflix»)
– JA zum Transplantationsgesetz
– JA zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex-Abstimmung)

 

Kantonale Abstimmung

Klimaschutzartikel

Der Klimaschutzartikel ist ein GLP-Kernthema und ein wichtiger Schritt in Richtung Netto-Null. Er verpflichtet, die gesetzten Klimaziele zu erreichen, und muss daher unbedingt angenommen werden! Mit einer Verankerung in der Verfassung erhält der Gesetzgeber den Auftrag, den Inhalt umzusetzen, und Regierungsrat und Direktionen können sich jederzeit bei Verordnungen auf den Klimaschutzartikel berufen. Das Wirken des Kantons soll dadurch, wo immer Spielraum besteht, auf die Klimaziele ausgerichtet werden.

Stimm- und Wahlrechtsalter 16

Das Stimmrechtsalter 16 ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung sowohl der Jugendrechte als auch unserer Demokratie. Analog zur Berufswahl sind Jugendliche im Alter von 16 Jahren fähig, eigene Entscheidungen zu treffen. Zudem sind viele Jugendliche engagiert und möchten mehr Verantwortung über ihre Zukunft übernehmen. Schliesslich sind sie es, die am längsten von Abstimmungsentscheiden betroffen sind. Auch sollen die Jugendlichen angesichts des hohen Medianalters der Stimmberechtigten mehr Gewicht bei Abstimmungen bekommen. Das Stimmrechtsalter 16 erfordert jedoch die Einführung des Staatskundeunterrichts in den Schulen, was wiederum einen positiven Einfluss auf das spätere Abstimmungsverhalten hat. Viele Länder weltweit haben bereits positive Erfahrungen mit dem Stimmrechtsalter 16 gemacht. Der Kanton Zürich soll jetzt zum Vorreiter für dieses liberale Anliegen werden!

Bürgerrechtsgesetz

Anpassungen ans neue Bundesrecht sind ein Muss und konkretisieren und harmonisieren die Einbürgerungsvoraussetzungen in allen Zürcher Gemeinden. Die Vorgaben des Bundes sind eng und streng, aber dennoch gut austariert und pragmatisch. Bewährte Regeln aus der bisherigen Verordnung bleiben bestehen, weshalb es nur zu wenig Veränderungen für die Gemeinden kommt. Darüber hinaus stärkt die Einbürgerung die Demokratie und hat langfristig positive Effekte auf die ökonomische, politische und soziale Integration. Sie ist daher nicht nur der krönende Abschluss, sondern auch Katalysator für weitere Integration und somit Teil des Integrationsprozesses. Insgesamt passt der Gesetzesvorschlag zum weltoffenen Kanton Zürich, der Menschen grundsätzlich willkommen heisst.

Elternzeit-Initiative

Die Grünliberalen sind sich einig: eine nationale Elternzeit ist ein unbestrittenes Anliegen. Sie erhöht die volkswirtschaftliche Arbeitsproduktivität, fördert die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung und führt zu einer Verbesserung der psychischen Gesundheit der Mutter und einer Stärkung der Vater-Kind-Beziehung. Uneinig sind sich die Grünliberalen deshalb nur bei der Frage, ob man dieses nationale Anliegen auch nur kantonal einführen kann. Der Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich macht längst nicht mehr vor den Kantonsgrenzen halt, eine kantonale Lösung wäre für Zürcher Unternehmen deshalb nicht einfach umzusetzen. Vice Versa wird an die mögliche Vorbildrolle des Kantons Zürich appelliert. Die Mitglieder haben die positiven und negativen Auswirkungen einer kantonalen Elternzeit umsichtig abgewogen und sind zum Schluss gekommen, dass sowohl Befürworter:innen als auch Gegner:innen der kantonalen Lösung stichhaltige Argumente darlegen können.

Eidgenössische Abstimmung

Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Lex Netflix)

Bereits heute sind Schweizer TV-Sender verpflichtet, 4% ihrer Einnahmen in Schweizer Filme und Serien zu investieren, für sie ändert sich auch mit dem neuen Filmgesetz nichts. Künftig sollen allerdings auch Streaming-Plattformen sowie ausländische Werbefenster ins Schweizer Filmschaffen investieren. Im internationalen Vergleich ist der Beitrag von 4% bescheiden. So verlangt Frankreich von Netflix und Co. ganze 25% für die französische Filmindustrie. Zudem erhalten die Streaming-Anbieter durch die Vorlage einen Anreiz, in Schweizer Produktionen sowie internationale Co-Produktionen direkt zu investieren, wodurch wiederum der Werkplatz Schweiz gestärkt wird.

Transplantationsgesetz

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, die den Widerspruchansatz bereits kennen, hat die Schweiz eine chronisch tiefe Organspender:innenquote. Das Problem ist dabei jedoch nicht die Einstellung der Schweizer:innen, sondern die Bequemlichkeit, den Willen aktiv zu dokumentieren. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich der Organspende zustimmt. Der ‘Default’ sollte daher der grundsätzlichen Haltung der Bevölkerung (Ja) entsprechen. Das Risiko, dass jemand eine Nein-Haltung hat, aber diese weder dokumentiert noch seinen Angehörigen mitteilt, ist klein und überwiegt nicht das Potential, anderen Menschen das Weiterleben zu erleichtern ja gar zu ermöglichen. Zudem ist der ganze Prozess (inklusive Befragung der Angehörigen und die Entnahme selbst) so gestaltet, dass die Würde stets gewahrt ist. Von einer Verletzung grundsätzlicher Rechte ist daher nicht auszugehen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex-Abstimmung)

Das Schengen-Dublin ist ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit und die damit verbundene Reisefreiheit innerhalb Europas ist für Schweizer:innen und Schweizer Unternehmen von grosser Bedeutung. Bei einem Nein zur Vorlage wäre die Schweiz automatisch nicht mehr Teil von Schengen-Dublin, ausser die Vertragsparteien beschliessen innerhalb von 90 Tagen einstimmig etwas anderes. Auf den Goodwill der anderen europäischen Länder zu hoffen, wäre in der jetzigen Situation jedoch fahrlässig. Ein Wegfall von Schengen-Dublin würde nicht nur unsere Beziehungen zur EU erneut massiv belasten, sondern hätte auch grosse negative migrations-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Konsequenzen für die Schweiz. Desweiteren würde eine Ablehnung der Vorlage weder die Probleme bei Frontex noch die dramatische humanitäre Situation an der Schengen-Aussengrenze verbessern, im Gegenteil. Ein Abseitsstehen würde es der Schweiz verunmöglichen, sich mit Ressourcen und Know-How zu engagieren und einen Beitrag zur Verbesserung der Probleme zu leisten. Die Herausforderungen in der Migrationspolitik und der grenzüberschreitenden Kriminalität können nur im europäischen Verbund gelöst werden.